Gesuche müssen elektronisch eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten:
- Daten zu Antragssteller/In
- Persönlicher Begleitbrief
- Genaue Projektbeschreibung inkl. Terminplan
- Detaillierter Finanzierungsplan mit Ausgaben/Einnahmen
- Liste mit allen angefragten Förderstellen, inkl. Angabe des Betrags und der schon erfolgten Zu- und Absagen
Bei Gesuchen, die von Vermittlerpersonen oder professionellen Gesuchsverfassern eingereicht werden, müssen die verlangten Provisionsbeiträge offengelegt werden.
Die Gesuchsteller werden per Mail über den Entscheid orientiert. Bewilligung und Ablehnung von Gesuchen erfolgen ohne Begründung. Sie stellen kein Qualitätsurteil dar.